Richtig Bewegung in das deutsche Gesundheitswesen hat das seit Januar geltende Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
(VÄndG) gebracht. Die kooperative Berufsausübung wird zum Regelfall in Deutschland,
die Einzelpraxis zur Seltenheit. Die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
werden weiter aufgeweicht und die Krankenhäuser engagieren sich stärker im ambulanten
Bereich.